Als Privatpilot (PPL) darf ich Fluggäste auf nichtgewerbsmäßigen Flügen unter Aufteilung der direkten Flugkosten befördern.
Dazu bin ich auf wingly.io und flyt.club registriert.
Ihr könnt mich auch über das Kontaktformular oder über uptothesky@gmx.net kontaktieren.
Vielleicht fliegen wir ja demnächst gemeinsam...
Rechtlich
Laut der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 Art. 6 Abs. 4a darf ein Inhaber einer Privatpilotenlizenz Gastflüge in folgendem Umfang durchführen.
b) Wettbewerbsflüge oder Schauflüge unter der Bedingung, dass das Entgelt oder jede geldwerte Gegenleistung für solche Flüge beschränkt ist auf die Deckung der direkten Kosten und einen angemessenen Beitrag zu den jährlichen Kosten sowie von Preisen, deren Wert einen von der zuständigen Behörde festgelegten Wert nicht übersteigen darf;
c) Einführungsflüge, Flüge zum Zwecke des Absetzens von Fallschirmspringern, Flüge zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Kunstflüge, die entweder von einer Ausbildungsorganisation mit Hauptgeschäftssitz in einem Mitgliedstaat und mit einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilten Genehmigung durchgeführt werden, oder die von einer mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt errichteten Organisation durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass das Luftfahrzeug von der Organisation auf der Grundlage von Eigentumsrechten oder einer Anmietung ohne Besatzung (Dry Lease) betrieben wird, der Flug keinen außerhalb der Organisation verteilten Gewinn erwirtschaftet und solche Flüge bei Beteiligung von Nichtmitgliedern der Organisation nur eine unbedeutende Tätigkeit der Organisation darstellen.
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