Privatpilotenlizenz (Formblatt 141) |
Um die Privatpilotenlizenz (PPL) zu erlangen, müssen eine Reihe an Formalitäten, Schulungen und Prüfungen absolviert werden.
Welche das im Einzelnen sind, erkläre ich euch hier mit einfachen Worten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) von der Landesluftfahrtbehörde
Während der Ausbildung erlangt man bei der Bundesnetzagentur ein Flugfunkzeugnis (BZF).
Es müssen dazu 100 von 256 theoretischen Prüfungsfragen beantwortet werden, anschließend ein englischer Fachtext (bei BZF I) übersetzt werden.
Zum Schluss erfolgt eine mündliche Prüfung, wo ein Ab- und ein Anflug aus bzw. in die Kontrollzone simuliert wird.
Beim BZF II auf deutsch, beim BZF I abwechselnd auf deutsch und englisch.
Weiterhin darf eine ganze Reihe an Theoriefächern gelernt werden.
Weiterhin darf eine ganze Reihe an Theoriefächern gelernt werden.
- Technik (Aerodynamik & Luftfahrzeugkunde)
- Meteorologie
- Navigation
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
- Flugplanung
Zu jedem Fach gibt es zahlreiche Prüfungsfragen, die zur Prüfung sitzen müssen.
Seit Oktober 2016 hat sich in Berlin/Brandenburg und im Saarland der Prüfungskatalog geändert.
So waren vorher alle ca. 2032 Prüfungsfragen bekannt, sind es jetzt nicht ganz so viele, dafür ist aber nur 75% des gesamten Prüfungskataloges bekannt.
Zum Bestehen der Theorieprüfung müssen in jedem Fach mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden.
Die große Navigations- und Flugplanungsaufgabe fällt weg.
In den ersten Stunden lernt man gemeinsam mit dem Fluglehrer die Maschine kennen.
Was ist was an diesem Flugzeug, wie checke ich den Flieger von außen, wie checke ich Öl und Treibstoff?
Dann geht es auch schon in die Luft, die ersten Flugversuche unterstützt der Fluglehrer noch.
Dann werden Standardkurven, 30° und 45° Kurven, Langsamflug, Stallrecovery (Strömungsabriss erkennen und entgegenwirken) und simulierte Motorausfälle geübt.
Mit der Zeit wird man immer genauer beim Einhalten der Minima.
Wenn man das kann, werden Platzrunden geübt.
Zügiges Konfigurieren des Fliegers und zahlreiche Landeübungen runden das Programm ab.
Dann kommt der große Augenblick.
Nachdem ein zweiter Fluglehrer dich gechecked hat, geht es in das sogenannte "First Solo", der erste Flug ohne Fluglehrer, ein wahnsinniger Moment.
Ja, richtig. OHNE Fluglehrer, das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass man mindesten 10 Stunden ohne Fluglehrer fliegen muss, fünf Stunden davon im überwachten Überlandflug, der aber erst nach bestandener Theorieprüfung und Flugfunkzeugniserwerb angetreten werden darf.
Die o.g. Übungen werden oft wiederholt, die Kleinnavigation wird trainiert, aber auch Funknavigation nach "Instrumenten".
Als Privatpilot ist man Sichtflieger und braucht immer Referenzen nach außen.
Zum Ende steht dann die praktische Flugprüfung an.
Man fliegt mit einem Prüfer ca. 90 Minuten die vorher abgestimmte Strecke und absolviert zahlreiche Übungen.
Dass eine Flugprüfung aber auch plötzlich ganz anders verlaufen kann und dem Prüfling reichlich Flexibilität zur ohnehin schon nervös angespannten Situation abverlangen kann lest ihr im Blog zur praktische Prüfung.
Wer das o.g. Programm erfolgreich absolviert hat, bekommt die Privatpilotenlizenz (PPL) und darf einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP) am Tag fliegen.
Die Lizenz kann auch um folgende Berechtigungen erweitert werden:
- Kunstflug
- Nachtflug
- Instrumentenflug
- Bannerschlepp
- Multi-Engine
- Lehrberechtigung
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