Dienstag, 21. Februar 2017

Das Medical - Ab zum Doc




Bereits vor und während jeder fliegerischen "Karriere", egal ob privat oder beruflich, muss sich jeder angehende Pilot einer fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung, dem so genannten Medical, stellen, welches in zwei Klassen eingeteilt ist, Kl.1 und Kl.2.

Je nach Alter des Piloten muss das Medical nach einer bestimmten Zeit wieder "aufgefrischt" werden, s.u.

Das Medical ist fester Bestandteil einer gültigen Fluglizenz und immer vom Piloten beim Flug mitzuführen.
Nach § 24 Luftverkehrszulassungsordnung muss man bereits für die Pilotenausbildung ein Tauglichkeitszeugnis nach § 24 a LuftVZO haben, das nach § 24 d Abs. 4 LuftVZO beim Betrieb des Luftfahrzeugs auch mitgeführt werden muss.

Das Medical darf nur durch einen Fliegerarzt ausgestellt werden, diese müssen selber im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz sein.
Der Arzt muss bei der Untersuchung bestimmte Formulare ausfüllen, diese sind vom Luftfahrtbundesamt (LBA) vorgegeben.

Als Berufs- oder Verkehrspilot benötigt man die Kl.1, als Privatpilot das Medical Kl.2.

Am 21.06.2016 hatte ich um 09:00 Uhr einen Termin bei Dr. Onno Bender in der Charité Berlin.
Tage zuvor hatte ich mit ihm einen Termin vereinbart, wo er mir am Telefon auch mitteilte, was ich mitzubringen habe.
Ich war überpünktlich, obwohl ich eine kleine Weile gebraucht habe das Sprechzimmer zu finden.
Ich wurde freundlich empfangen und nach einem kurzen, auflockernden Plausch wurde ich Richtung WC geschickt um eine Urinprobe abzugeben, alles clean, weiter geht es.
Dann folgte der Sehtest, 3D-Sehen und Öffnungen in Kreisen mussten gefunden werden.
Ich kam bis zu untersten, kleinsten Reihe, wo ich aber dann doch einen Fehler hatte.
Das war aber nicht schlimm, denn für Piloten reicht die mittlere Reihe.
Anschließend wurden Herz und Lunge abgehört, Blutdruck gemessen und schon ging es auf die Liege zum EKG.
Auch das war ohne Befund.
Zur Belohnung gab es 15 Liegestütze um dann nochmal am EKG überwacht zu werden.
Auch der Blutdruck wurde nochmal nachgemessen.
"Etwas hoch Ihr Blutdruck Herr Heise, sind Sie irgendwie nervös?"
Ich antwortete, dass ich nicht gerade zu den Nadelfetischisten gehöre und er doch erst mal die von mir geliebte Blutprobe nehmen sollte und im Anschluss nochmal den Blutdruck messen solle.
"Nein, Blutprobe brauche ich nicht, der Urin war unauffällig und von Ihrem ersten Medical aus 2011 sind die Werte top."
Puuh... ich war beruhigt, und zack, war der Blutdruck im grünen Bereich.
Es folgte noch ein kurzer Hörtest.
Dazu gab es Kopfhörer auf und einen Taster in die Hand.
"Sobald Sie den Pfeifton hören, drücken Sie bitte den Taster."
Gesagt, getan.
Ohren funktionieren auch einwandfrei.

Damit war die Medicaluntersuchung erfolgreich abgeschlossen.
Dr. Onno Bender teilte mir mit, dass ich auch ohne Bedenken das Medical 1 haben könne.
Das lehnte ich ab, da ich vorerst ausschließlich privat als Sichtflieger fliegen möchte.
Nachdem ich mein Konto um den Zahlungsbetrag für die Untersuchung erleichtert hatte, stellte mir Dr. Onno Bender das Medical aus.
Nach einem kurzen Small-Talk über das Fliegen und einem kleinen Anriss aus seiner Fliegerkarriere verabschiedeten wir uns freundlich und verblieben bis zur nächsten Untersuchung.
Im Anschluss fuhr ich mit dem Auto zum Flugplatz Strausberg zur Flugschule um meine Anmeldung abzugeben und den Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen.



Zertifikat Medical Klasse 2


Folgende Aspekte werden bei den beiden Klassen untersucht.

Medical 1 (CPL/ATPL)

  • Fachaugenärztliche Untersuchung
        - bis zum 40. Lebensjahr alle 60 Monate nur bei Refraktionsfehlern            zwischen +3 und +5 bzw. -3 und -6 Dioptrien, alle 24 Monate bei Refraktionsfehlern größer als -6 Dioptrien
        - ab dem 40. Lebensjahr alle 24 Monate
(diese Untersuchungen sind bei unserem Fliegeraugenarzt durchzuführen)

  • EKG
       - bis zum 30. Lebensjahr alle 60 Monate
       - ab dem 30. - 39. Lebensjahr alle 24 Monate
       - ab dem 40. - 49. Lebensjahr alle 12 Monate
       - ab dem 50. Lebensjahr alle 6 Monate

  • Ergometrie (Belastungs-EKG) ab dem 50. Lebensjahr alle 24 Monate (bei Risikoprofil)

  • Lungenfunktionsprüfung nur wenn indiziert

  • Urinuntersuchung bei jeder Untersuchung

  • Blutabnahme
       - großes Blutbild bei jeder Untersuchung
       - alle 12 Monate zusätzlich Blutsenkung, Blutzucker, Leberwerte und Nierenwert
       - Blutfette bei der ersten Untersuchung nach dem 40. Lebensjahr oder bei Risikoprofil
       - ab 60. Lebensjahr HbA1c


  • Audiometrie (Hörprüfung)
- bis zum 40. Lebensjahr alle 60 Monate
- ab dem 40. Lebensjahr alle 24 Monate

Gültigkeitsdauer bis zum 60. Lebensjahr 12 Monate, ab dem 60. Lebensjahr 6 Monate, aber: Für gewerbliche Fliegerei mit nur einem Piloten ab dem 40. Lebensjahr 6 Monate (ausgenommen sind nur gewerbliche Ballonfahrer (12 Monate)

Erstuntersuchungen der Klasse 1 können nicht bei einem flugmedizinischen Sachverständigen (AME), sondern nur in einem Aeromedical Center (AMC) durchgeführt werden. Dasselbe gilt für die erste Verlängerungsuntersuchung der Klasse 1 nach dem 65. Lebensjahr.


Medical 2 (PPL)


  • Fachaugenärztliche Untersuchung
    - bei der Erstuntersuchung
      (diese Untersuchung ist bei unserem Fliegeraugenarzt durchzuführen)
    - später bei Erstverordnung einer Sehhilfe oder Änderung der Stärke einer vorhandenen Sehhilfe nur Vorlage einer aktuellen augenärztlichen Brillen- bzw. Kontaktlinsenverordnung notwendig


  • EKG
       - bei der Erstuntersuchung
       - vom 40. - 59. Lebensjahr alle 24 Monate
       - ab dem 60. Lebensjahr alle 12 Monate
  • Ergometrie (Belastungs-EKG) ab dem 50. Lebensjahr alle 24 Monate (bei Risikoprofil)
  • Lungenfunktionsprüfung nur wenn indiziert
  • Urinuntersuchung bei jeder Untersuchung
  • Blutuntersuchung
    - großes Blutbild, BSG, Blutzucker, Leberwerte, Nierenwert bei der Erstuntersuchung, danach wenn indiziert
    - Blutfette bei der ersten Untersuchung bei gleichzeitigem Bestehen von 2 koronaren Risikofaktoren, sonst bei der ersten Untersuchung nach dem 40. Lebensjahr
    - HbA1c ab 60. Lebensjahr
  • Audiometrie (Hörprüfung): Nur bei IFR-Berechtigung!
    - bis zum 40. Lebensjahr alle 60 Monate
    - ab dem 40. Lebensjahr alle 24 Monate


Gültigkeitsdauer bis zum 40. Lebensjahr 60 Monate, bis zum 60. Lebensjahr 24 Monate, ab dem 60. Lebensjahr 12 Monate

 

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